Landesbeauftragte für den Datenschutz — Referat Gesundheit und Soziales
Ulmenthal

Merkblatt: Eine Datenpanne melden

Was eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist, wer sie wem bis wann meldet und was in der Meldung stehen muss.

Landesbeauftragte für den Datenschutz — Referat Gesundheit und Soziales Merkblatt: Eine Datenpanne melden 1. Was ist eine Datenpanne? Personenbezogene Daten sind verloren gegangen, verändert worden oder Unbefugten bekannt geworden: ein Brief an die falsche Adresse, eine E-Mail an den falschen Verteiler, ein verlorener Datenträger, ein fremder Zugriff auf ein Konto. 2. Wer meldet? Die verantwortliche Stelle — in einer Praxis die Inhaberin oder der Inhaber. Wer im Team eine Panne bemerkt, sagt es sofort der Leitung. Wer es für sich behält, macht aus einem Fehler einen zweiten. 3. Bis wann? Unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Panne bekannt wurde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Wer später meldet, begründet die Verspätung. Die Frist beginnt, wenn irgendjemand in der Einrichtung davon weiß — nicht erst, wenn die Leitung es erfährt. 4. Was gehört in die Meldung? (Art. 33 Abs. 3 DSGVO) a) Was ist geschehen, welche Art von Daten, wie viele Personen und Datensätze ungefähr? b) Wer gibt bei Ihnen Auskunft? c) Welche Folgen sind für die Betroffenen zu erwarten? d) Was haben Sie getan, was werden Sie tun? Was Sie noch nicht wissen, reichen Sie nach. 5. Und die Betroffenen? Besteht für sie voraussichtlich ein hohes Risiko — etwa bei Gesundheitsdaten —, benachrichtigen Sie sie unverzüglich und in klarer, einfacher Sprache (Art. 34 DSGVO). 6. Wohin? Schriftlich an das Referat Gesundheit und Soziales. Die Adresse steht im Verzeichnis.