Eine Datenpanne melden
Ist der Schutz personenbezogener Daten verletzt worden — ein Brief an die falsche Adresse, ein verlorener Datenträger, ein fremder Zugriff —, meldet die verantwortliche Stelle das der Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, nachdem es ihr bekannt wurde (Art. 33 DSGVO). Die Meldung nennt, was geschehen ist, welche Daten und wie viele Personen betroffen sind, wer Auskunft gibt, welche Folgen zu erwarten sind und was unternommen wurde. Was dazugehört, steht in unserem Merkblatt unten auf dieser Seite.
Merkblätter und Formulare
- Merkblatt: Eine Datenpanne melden — Was eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist, wer sie wem bis wann meldet und was in der Meldung stehen muss.